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Meinung & Kritik - Berufspolitische Randbemerkungen

Berufspolitische Randbemerkungen

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Warum "MPU Reform"? 

März 2015 - es rauscht mal wieder im deutschen Blätterwald. Gefordert wird: Reform der MPU! Mehr Transparenz! Standardisierte Durchführung! Alkohol-Interlock-Systeme! "Dobrindt will schärfere Regeln..." etc.pp.
...Schikane!  ...Abzocke!  ...Willkür!    ...Psychologische Folter!  

Was ist von alledem zu halten?
Wie heißt es so schön bei Shakespeare? Much adoo about nothing - Viel Lärm um nichts. 

 

Aktuelles vom Verkehrsgerichtstag 

Verkehrsjuristen fordern eine "MPU-Reform" nicht erst seit dem 48. Verkehrsgerichtstag 2010. Hervor tat sich dabei besonders der Oldenburger Jurist Hillmann III, nach eigenem Bekunden ein leidenschaftlicher Befürworter verkehrspsychologischer Intervention und Freund der MPU - wenn auch in stark modifizierter Form nach eigenen Vorstellungen und Ideen. Die Kampagne hat gegriffen, erweiterte Empfehlungen wurden auf dem 52. Verkehrsgerichtstag 2014 ausgesprochen.

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Arbeitskreis V - Fahreignung und MPU
1. Die MPU ist ein bewährtes Instrument, das nachhaltig zur Verkehrssicherheit beiträgt. Die von der Projektgruppe „MPU-Reform“ erarbeiteten Maßnahmen - z. B. die Bereitstellung des Infoportals auf der Homepage der BASt und die Informationsblätter - werden begrüßt.
2. Eine frühzeitige und umfassende Information der Betroffenen ist erforderlich. Über Voraussetzungen, Abläufe und Rechtsfolgen der MPU haben bereits die Ermittlungsbehörden zu informieren.
3. Die Qualifikation von Personen, die zur Vorbereitung auf die MPU tätig sind, bedarf einer gesetzlichen Regelung. So wird es den Betroffenen erleichtert, seriöse Anbieter zu finden.
4. Tonaufzeichnungen des ärztlichen und psychologischen Untersuchungsgesprächs können die Transparenz der Fahreignungsbegutachtung erhöhen. Ob sie gesetzlich vorgeschrieben werden sollen, hängt von der Klärung wissenschaftlicher und rechtlicher Fragen ab. Damit soll die Projektgruppe „MPU-Reform“ befasst werden.
5. Zur Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis ist ein bundesweit geltender Fragenkatalog für die wesentlichen Untersuchungsanlässe zu erarbeiten.
6. Obergutachtenstellen sind erforderlich, weil dort komplexe oder strittige Fälle geklärt werden können, denen das standardmäßige Vorgehen der Begutachtungsstellen für Fahreignung nicht gerecht werden kann. Für die Stellen sind Qualitätsstandards festzulegen.
7. Die fachlichen Standards der MPU sind auf den Bereich der ärztlichen und fachärztlichen Begutachtungen zu übertragen. Zu fordern ist eine vertiefte verkehrsmedizinische Ausbildung und die Überprüfung der Gutachtenqualität.
8. Bereits die Anordnung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, ist einer unmittelbaren verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen.
9. Qualität hat ihren Preis. Die Durchführung einer MPU muss angemessen vergütet werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind zu überprüfen.
 

In diesen Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages mischen sich sinnvolle und fragwürdige Vorschläge. Die Empfehlungen wurden vom Verkehrsministerium aufgenommen und werden derzeit in einer Arbeitsgruppe "MPU-Reform" bearbeitet.

 

Meine Meinung dazu: 

(a) Die MPU ist qualitätsgesichert

Wie kaum ein anderes Arbeitsgebiet in Deutschland ist die Durchführung der MPU mit ihren Rahmenbedingungen fachlich geregelt. Sie wird zudem regelmäßig sorgfältig überprüft. Der Aufwand, den Träger und Gutachter zu erbringen haben, ist hoch. Die Qualität der Arbeit wird seit der Einführung der Akkreditierung im Jahr 1999 im Rahmen regelmäßiger Audits und Gutachtenüberprüfungen fachlich bewertet. Zuständig dafür ist die Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Damit ist volle Transparenz hergestellt: Sämtliche Berichte der Prüfstelle gelangen unmittelbar in die Hände der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden. 

Dies ändert nichts daran, dass die fachlich korrekte Durchführung und Objektivität der MPU von interessierten Kreisen und der einschlägigen Presse immer wieder aufs Neue in Frage gestellt und in Zweifel gezogen wird. Daran beteiligen sich vornehmlich Juristen, die Mandanten mit ungünstiger Fahreignungsprognose vertreten. Besonders im Fokus steht dabei der Aspekt der Gesprächsprotokollierung und Befunddokumentation, also der korrekten Wiedergabe der Aussagen des Betroffenen im Gutachten. Der Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstags hat diese Forderung in Punkt (4) seines Forderungskatalogs aufgenommen, ohne die grundsätzlichen Rollenunterschiede einer polizeilichen Beweisaufnahme und einer nachvollziehbaren gutachterlichen Meinungsbildung vertieft zu diskutieren. 

Bringen Ton- und Bildaufzeichnungen mehr Sicherheit und bessere Prognosen?
Schon heute ist jeder Proband berechtigt, eine Ton- und Bildaufzeichnung des Gespräches in Auftrag zu geben. Auch zur Teilnahme einer Begleitperson gibt es ein erstes Urteil. Noch mehr Transparenz - wie aktuell in der Presse wieder mal gefordert - ist kaum möglich. Zwangsaufzeichnungen aller Gespräche, wie sie von einzelnen Juristen gefordert werden, treiben nicht nur die allgemeinen Kosten der MPU massiv in die Höhe (= vollständige Tonbandabschrift aller Gespräche). Sie sind auch unter Datenschutzaspekten fragwürdig: So müssten 95.000 Aufzeichnungen pro Jahr in Deutschland mit sensiblen medizinischen und psychologischen Daten zukünftig sicher asserviert werden. Das ist unpraktikabel und in jedem Fall maßlos teuer. Letztlich geht dies zu Lasten der Betroffenen. 

Leider sind sich auch erfahrene Berufskollegen nicht zu schade, sich vor den Karren der "MPU abschaffen"- und "Psychologische Folter"-Schreihälse spannen zu lassen. Vom "Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V." lässt sich Dipl.-Psych. Heiko Ackermann bei einem Plädoyer für (generelle) Tonaufzeichnungen so zitieren: "Gutachtern ist es möglich, bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung nach Sympathie oder Antipathie zu entscheiden". Weiter heißt es: "Besonders hartnäckig hält sich die Meinung, die MPU-Gutachter entscheiden willkürlich, ob jemand die MPU besteht oder nicht. Dass dieses Vorgehen tatsächlich möglich ist, berichtet nun der Verkehrspsychologe und ehemalige MPU-Gutachter Haiko Ackermann. Im Interview mit dem Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) (https://www.bussgeldkatalog.org/) erklärt er: "Es gibt sicherlich Gutachter, die in der Lage sind (sic!), nach Sympathie oder Antipathie zu begutachten sowie es auch Richter gibt, die strenger sind oder weniger streng zu bestimmten Menschengruppen." In der Praxis seien willkürliche Entscheidungen möglich, "indem der Gutachter bestimmte Fragen stellt oder bestimmte Fragen nicht stellt, sodass der Kunde gar keine Möglichkeit hat, auf bestimmte Dinge zu antworten. Der Gutachter hat auch die Möglichkeit, die Aussagen des Kunden so zu interpretieren, dass ein bestimmtes vorgefasstes Bild quasi bestätigt wird. Wenn der Gutachter ein Sadist ist, dann wird er bei der Begutachtung sein Fressen finden", so Ackermann. Der Gutachter sei demnach in der Lage, das Gespräch so zu beeinflussen, dass der Betroffene später ein negatives Ergebnis erhält". 

Mit solchen Verlautbarungen unter dem Label des "MPU-Experten" werden die bekannten Vorurteile gegen die MPU bewusst geschürt. Gutachter sind - bei allem Bemühen um Objektivierung durch umfangreiche Beurteilungskriterienkataloge, Überprüfungen durch staatliche Stellen, etc. -  keine Maschinen, die nach festen Algorithmen arbeiten. Als Vertreter einer Berufsgruppe anderen, diagnostisch tätigen Berufskollegen bewusste Manipulations- und Schädigungsabsichten gegen ihre Kunden zu unterstellen und damit verbreitete Ressentiments zu schüren, grenzt an berufsstandsschädigende Diffamierung.   

Es gibt naturgemäß immer wieder auch Grenzfallentscheidungen, gerade weil viele Probanden schlecht vorbereitet oder viel zu früh von Vorbereitern zur MPU geschickt werden. Dieses Restrisiko einer "falsch negativen" Beurteilung resultiert in erster Linie aus den vom Verordnungsgeber vorgegebenen MPU-Fragestellungen. Die Fahrerlaubnisbehörden benötigen in jedem Einzelfall eindeutige Empfehlungen, also klare Prognosen. Restzweifel sind in diesem System nicht vorgesehen. Es gibt aber nicht nur "schwarz oder weiß", sondern manchmal auch "grau".  

Dieses Problem lässt sich nicht durch Ton- und Bildaufzeichnungen lösen. Eine sorgfältige kriteriengerechte Vorbereitung könnte dagegen wesentlich zur Verbesserung der Lage beitragen, weil die Zahl der günstigen Prognosen zwangsläufig ansteigt. Gesprächsaufzeichnungen werden immer nur in Verbindung mit negativen Gutachten eingefordert, die nicht zur Fahrerlaubnis führen. Hier sehen Anwälte Einspruchsmöglichkeiten und bestärken ihre Mandanten leider allzu oft in ihrer vorgefassten Ansicht, eine fehlerhafte Aufzeichnung sei allein ursächlich für die negative Prognose. Manche Gutachter gehen deshalb bereits dazu über, die psychologische Exploration in direkter Rede zu protokollieren und Klienten beim Schreiben des Textes Einblick zu geben (zweiter Bildschirm).  

Bei positiven Gutachten ist die Korrektheit der Gesprächsnotation erfahrungsgemäß kaum ein Thema. Seltene Ausnahme: Die erteilende Fahrerlaubnisbehörde meldet selbst Zweifel an der Nachvollziehbarkeit der psychologischen Exploration und Befunderhebung an. Dieser Fall ist möglich, aber ausgesprochen rar.  

Sollte sich ein Proband im Einzelfall dennoch falsch verstanden sehen, steht es ihm selbstverständlich frei, die MPU auch kurzfristig an einer anderen anerkannten Begutachtungsstelle in Deutschland in Auftrag zu geben. Die MPU ist eine freiwillige Maßnahme und kann wiederholt werden.

  

(b) Die MPU ist und bleibt gesetzlich geregelt  

Als Hilfestellung und Entscheidungshilfe für Fahrerlaubnisbehörden wird sie gebraucht, wenn es um Neuerteilungen und Entziehungen der Fahrerlaubnis geht. Die Fachkompetenz zur Beurteilung eines Einzelfalls liegt nicht bei den Behörden. Sie benötigen die fachliche Unterstützung von Verkehrspsychologen und -medizinern. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt, die Aufgabenteilung bei der Begutachtung (je ein medizinischer und ein psychologischer Gutachter) hat sich seit mehr als 50 Jahren bewährt.
Die MPU schafft Gerechtigkeit im Einzelfall. Sie ermöglicht eine entlastende Beurteilung der Fahreignung, die mit anderen Mitteln nicht möglich wäre. Ihre Wirksamkeit hat die MPU längst unter Beweis gestellt, die wissenschaftlichen Bewährungsdaten sind eindeutig. Die Akzeptanz der MPU ist - im Gegensatz zur veröffentlichten Meinung und den turnusmäßigen populistischen Ausfällen aus der Politik - in der Bevölkerung sehr hoch. Die Politik scheint dies nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Als Alternativen zur MPU werden derzeit auch in Deutschland Alkohol-Interlock-Systeme diskutiert (siehe auch Spiegel online: "Alkolocks - Sperrriegel für Trinker"). Sie helfen nicht nachhaltig, und werden sich mangels Nachfrage wohl kaum durchsetzen (Stand 2015). Sie haben allerdings eine hohe Augenscheinvalidität und sind deshalb bei Politikern und betroffenen Fahrern populär: Alkoholisierte Fahrer, insbesondere auch Berufskraftfahrer, werden konsequent vom Straßenverkehr ferngehalten, ohne dass es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.
Zündschlosssperren bei Alkoholisierung werden in verschiedenen Ländern eingesetzt: Schweden, Kanada und anderen. Dort gibt es keine fachlich orientierte Beurteilung der Fahreignung im Einzelfall. Alkohol-Interlock wirkt zwar - aber nur so lange es angewendet wird. Es handelt sich dabei um eine externe Verhaltenskontrolle, entfernt vergleichbar mit einer Wegfahrsperre oder elektronischen Fußfessel. Manchen rabiat denkenden Ordnungspolitiker mögen solche Mittel überzeugen. Eine langfristige und nachhaltige Änderung ist jedoch nur mit humanen psychologischen Mitteln zu erwarten, die auf eine dauerhafte und stabile Problemlösung statt externer Kontrolle abzielen. Nachhaltige Verhaltens- und Einstellungsänderungen setzen eine neue "intrinsische" Motivationsstruktur voraus. Dies ist die Domäne der Verkehrspsychologie.

  

(c) Es besteht Reformbedarf - vor allem im Umfeld der MPU  

Zu Punkt (3) des Katalogs des Arbeitskreises beim Verkehrsgerichtstag, der Forderung nach gesetzlicher Regelung der Qualifikation und Zulassung vorbereitend tätiger Personen ("MPU-Berater"): Sinnvoll wäre ein niedrigschwelliges Informationsangebot seitens der Behörden im Vorfeld einer MPU. Zur Information der Betroffenen sollten Mindestregelungen existieren, die einer Überprüfung zugänglich sind. Es wird aber auch in Zukunft jedem freigestellt sein, ob er sich überhaupt fachlich beraten lassen will, und von wem. Ebenso, wieviel er in die Beratung und Vorbereitung investiert. Eine Minimalforderung wäre eine verbindliche, möglichst frühzeitige "Laufbahnberatung" - gesetzlich vorgeschrieben - vergleichbar mit der "Ermahnung" im neuen Punktesystem bei 4-5 Punkten. Für solche - nur von amtlich anerkannten und überprüften Verkehrspsychologen durchzuführenden - Laufbahnberatungen könnten die Regularien festgeschrieben werden, bis hin zur Frage der Aufrechterhaltung der Qualifikation und Anerkennung der Laufbahnberater. Ob eine solche Monopolstellung einer einzelnen Berufsgruppe durchsetzbar und überhaupt sinnvoll wäre, bleibt zu diskutieren.

Die für den Verlust der Fahreignung ursächlichen Probleme sind äußerst heterogen. In nicht wenigen Fällen ist eine tiefgreifende, manchmal jahrelange Heilbehandlung im Vorfeld einer MPU erforderlich (z.B. Suchttherapie), um die Fahreignung wieder herzustellen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch keineswegs, dass MPU-Vorbereitung grundsätzlich Heilbehandlung ist. Sie ist zunächst und in erster Linie die Vorbereitung auf eine bedeutsame Prüfung, die wiederholbar ist. Dies kann unter Hinzuziehung Dritter erfolgen, muss es aber nicht. 

Dass die hochrangig besetzten Arbeitsgruppen zur MPU-Reform sich darüberhinaus um weitere fachliche Verbesserungen der MPU bemühen, wie auch um einheitlichere Verfahrensweisen der verschiedenen Anbieter, ist sehr zu begrüßen. Der eigentliche Handlungsbedarf liegt jedoch außerhalb der Kernkompetenz der MPU in den behördlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um diese Fragen sollte sich die Politik kümmern und vor allem endlich dafür sorgen, dass die dramatische, bestandsgefährdende Unterfinanzierung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung behoben wird.

 

Politik, Presse, ADAC - laute Bekundungen

Von staatlichen Organen und Ministerien sollte eigentlich erwartet werden, dass sie eine vom Gesetzgeber geforderte und gesetzlich geregelte Maßnahme tatkräftig schützen und unterstützen, und ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit öffentlich und konstruktiv vertreten.
Das Gegenteil scheint der Fall zu sein - aus durchsichtigen populistischen Motiven.

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Die Presse - besonders profiliert in Form des stellvertretenden Politikchefs der "Welt", Karsten Kammholz - gibt dieser Stimmung beredten Ausdruck: "Bei all der Bürokratie genießt die Begutachtung nicht den seriösesten Ruf. Von Schikane oder Willkür der Gutachter ist des Öfteren die Rede, auch von mangelnder Transparenz und von Abzocke. Im Verkehrsministerium hat man sich der Kritik angenommen – und selbst Mängel festgestellt", wird in der "Welt" vom 17.02.2015 schwadroniert. Selbstredend werden die ungeregelte MPU-Vorbereitung und die gesetzlich geregelte MPU dabei munter durcheinander gebracht und über einen Leisten geschlagen. Ist von angeblich fehlenden "einheitlichen Fragenkatalogen" die Rede, wird dies kurzerhand auf die MPU bezogen, nicht aber auf die tatsächlich angesprochene fehlende Einheitlichkeit der behördlichen MPU-Fragestellungen in Deutschland. Diese wird von den MPU-Trägern seit Jahren bemängelt, ist teuer und fachlich unsinnig. Wer derart deutlich Kritik übt, sollte auch fähig sein zu benennen, was sich konkret ändern muss. Substantiell bleibt an der MPU aber gar nichts hängen - außer Gerüchten und Stimmungen.
An der negativen Stimmungs- und Meinungsmache beteiligt sich seit je her auch die größte Interessenvertretung der Kraftfahrer in Deutschland - der ADAC. Seit Jahren verbreitet der ADAC in seinen öffentlichen Stellungnahmen, auf Flyern und in seiner Webpräsenz den - für Betroffene wie Professionelle - äußerst abwertenden Begriff "Idiotentest", und trägt damit zur Verfestigung des Negativ-Images des Arbeitsgebietes massiv bei (Beispiel "Gerne schicken wir Ihnen die Broschüre "Hilfe beim Idiotentest" auch in Papierform zu", etc.pp.). Dies mag Stammtischen konzediert sein, nicht aber einer Kraftfahrerrepräsentanz mit ca. 18 Mio Clubmitgliedern. Dass im Innern der Broschüren wie auch in Pressenachrichten oft sachgerechte Informationen für Betroffene gegeben werden und die Öffentlichkeitsarbeit des ADAC in Sachen MPU heute weitaus konstruktiver auftritt als noch vor Jahren, macht den Schaden nicht wett.
Ob die aktuelle Politik des Bundesverkehrsministers Dobrindt mit seinen Verlautbarungen zur angekündigten MPU-Reform (einfacher - gerechter - standardisierter), und neuerdings der Forderung nach "neutralen Schiedsstellen", zu echten und wirksamen Verbesserungen für die Betroffenen und die Verkehrssicherheit führen wird (vgl. SZ vom 18.02.2015), oder aufgrund einer fundamentalen Fehleinschätzung der öffentlichen Meinung auf die Politik zurückfällt, bleibt abzuwarten. Forderungen nach "Abschaffung der MPU" sind derzeit kaum zu hören. Bessere Alternativen zur Förderung einer sicheren Mobilität sind eben nicht in Sicht - und für die Zukunft auch nicht zu erwarten.


Ministerielle MPU-Reform und Perspektiven
 

Man darf auf die Umsetzung der ministeriellen Reform gespannt sein. Vor dem Hintergrund des GermanWings-Unglücks im März 2015 und anderen schweren Schadensereignissen wird eine seit bald 60 Jahren bewährte Form der personenbezogenen Eignungsprüfung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland wohl kaum vorschnell über Bord geworfen, bei allen populistischen Unkenrufen und Stammtischparolen. Im Gegenteil: Die Aufmerksamkeit für die psychologische Dimension der Schadensverhütung in allen Verkehrssparten (Luft, Wasser, Land) wird steigen, je mehr die technischen Optionen ausgereizt sind. Vielleicht gibt dieses dramatische Unglück endlich den Anlass, die Zersplitterung der Sicherheitsüberwachung und Eignungsprognose in Deutschland und Europa zu beenden und die verfügbaren Kräfte und Ressourcen in Forschung und Anwendung zu bündeln. 

Besondere Sympathie dürfte die derzeitige ministerielle Sündenbockpolitik ohnehin nur bei denjenigen Wählern erfahren, die ihr eigenes Mobilitätsinteresse notorisch über die allgemeine Verkehrssicherheit stellen. So viele sind es nicht in Deutschland, dass sich damit Wahlen gewinnen ließen.
Allerdings: Die absurde Zersplitterung der Verkehrspsychologen und ihre Unfähigkeit, sich berufspolitisch wirksam zu positionieren und ihr Anliegen mit einer Stimme nach außen zu vertreten, hat zu dieser Situation erheblich beigetragen. Die historische Spaltung von niedergelassenen verkehrspsychologischen "Interventionisten" und in Einrichtungen tätigen Diagnostikern wie auch die Verengung des Blickwinkels der Verkehrspsychologie auf das Thema Fahreignungsbegutachtung/MPU haben die fachöffentliche Wahrnehmung viel zu stark dominiert. Hier besteht berufspolitisch Handlungsbedarf. Notwendig wäre eine Rückbesinnung auf die reiche Tradition der Verkehrspsychologie in Forschung und Empirie und ein solidarisches Zusammenwirken innerhalb der Verkehrspsychologenschaft. Das gemeinsame Ziel kann nur sein, die gesetzlich verankerte interdisziplinäre Einzelfallprüfung in Form der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu erhalten, weiter zu entwickeln und als notwendiges Hilfsmittel behördlicher Entscheidungen wirtschaftlich abzusichern. Ein solcher Konsens ist aber nicht in Sicht. 

 

Reform der MPU: Was ist wirklich notwendig und sinnvoll?  

Die rechtliche Überprüfbarkeit der MPU-Anordnung ist seit Jahren ein Thema auf Verkehrsgerichtstagen wie auch in der Öffentlichkeit. Angesichts des Gewichts des Eingriffs der behördlichen MPU-Anordnung in Persönlichkeitsrechte handelt es sich um eine im Grundsatz berechtigte Forderung. Dies räumt auch der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, Prof. Wolfgang Schubert inzwischen ein (Stuttgarter Zeitung 26.02.2015). 

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De facto dürfte sich durch eine in diesem Punkt geänderte Gesetzeslage an der Gesamtsituation der Betroffenen wenig ändern. Es wird sich bei der rechtlichen Überprüfung rasch zeigen, dass die ganz überwiegende Zahl der behördlichen Anordnungen - wie bereits jetzt - juristisch wasserdicht ist und in vollem Einklang mit der Gesetzeslage steht. In der Regel dürften Überprüfungen der MPU-Anordnung im Eilverfahren entschieden werden, da ohne eine entlastende Fahreignungsprognose aufgrund des nicht einschätzbaren Wiederholungsrisikos Gefahr im Verzug ist. Dies kann der Verkehrsöffentlichkeit keinesfalls zugemutet werden, die MPU ist hier eindeutig das "kleinere Übel".

Überprüfbarkeit der behördlichen MPU-Anordnung
 
Insbesondere uneinsichtige Fahrerlaubnisinhaber könnten die Überprüfung der behördlichen Anordnung nach schweren Übertretungen aber auch als eine Chance zur Verschleppung der behördlichen Entziehungsentscheidung ansehen und die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung der Anordnung aus durchsichtigen Motiven im eigenen Interesse nutzen wollen. Sie werden Anwälte finden, die sie darin unterstützen und daran tatkräftig verdienen. Dem sollte im Interesse der Verkehrssicherheit durch klare rechtliche Regularien von vorneherein ein Riegel vorgeschoben werden.
Im Grundsatz ist die rechtliche Überprüfbarkeit als Mittel zur Qualitätssicherung der behördlichen Arbeit aber sinnvoll. In Zeiten personell äußerst knapp ausgestatteter Führerscheinstellen sind Fehler möglich und fehlerhafte Anordungen kommen sicher hin und wieder vor. Erfahrungsgemäß selten - aber wenn, dann sind sie höchst unangenehm für die Betroffenen.
Eine Änderung der Gesetzeslage in diesem Punkt wird dazu führen, dass der Aufwand der individuellen, fachlich orientierten Begründung der Anordnungen für die Führerscheinstellen deutlich steigen wird. Darauf sind viele Behörden noch nicht vorbereitet. Auswirkungen auf die Gebührensituation (Antragsgebühren) werden wohl langfristig unvermeidbar sein.
Auf der anderen Seite kann eine rechtliche Überprüfbarkeit der Anordnung im Vorfeld zukünftig einen deutlich positiven Einfluss auf die Qualität der behördlichen Anordnungen ausüben. Ebenso auf das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung in der Öffentlichkeit und letztlich des deutschen Fahrerlaubnissystems insgesamt.


Gebührenanpassung für die MPU
 

Die Gebühren einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie bewegen sich - je nach behördlicher Veranlassung (Fragestellung) - zwischen 350,-€ und 800,-€, im Mittel bei etwa 500,-€. In der Regel kommen weitere Kosten auf die Betroffenen zu (psychologische Vorbereitung, medizinische Nachweise).

Die Gesamtkosten einer MPU werden deshalb vielfach als sehr hoch empfunden. Oft befinden sich die Betroffenen in einer prekären persönlichen Lage, mehr noch als zur Zeit ihrer Führerscheinprüfung. Nicht selten liegt nach dem Fahrerlaubnisentzug eine finanzielle Abwärtsspirale hinter ihnen, mit erfolglosen Beratungsanläufen, Versuchen der Umgehung, negativen Vorgutachten. Nach Verbüßen der Strafe wird ein Anspruch auf die Fahrerlaubnis erlebt, zumal die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen meist nicht bezweifelt wird. Ein fairer Vergleich mit den Kosten der Ersterteilung der Fahrerlaubnis - Fahrschule, Fahrerlaubnisprüfung, Verwaltungskosten - findet dann oft nicht statt. 
Angesichts des hohen Aufwands, den eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung verursacht, sind die gesetzlichen Gebühren für die Träger der Untersuchungsstellen inzwischen bestandsgefährdend niedrig. Eine qualitativ hochwertige, den Einzelfall würdigende Arbeit ist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen eine professionelle Herausforderung besonderer Art.

Tatsächlich steigen die formalen und fachlichen Anforderungen immer weiter an. Die Aufgabe der Begutachtung wird für Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen zunehmend komplexer und anspruchsvoller - ganz abgesehen von der mentalen Belastung dieser anspruchsvollen gutachterlichen Tätigkeit bei starkem politischem und medialem Gegenwind. In Anbetracht des Qualifikationsniveaus, der Komplexität der Aufgabenstellung und der zu erbringenden persönlichen und fachlichen Leistung wäre eine Verdoppelung der MPU-Gebühren mehr als angemessen.
Eine politische Strategie, die sich hinter dieser finanziellen Austrocknung und öffentlichen Abwertung verbirgt, ist nicht erkennbar. Es wird hier offenkundig bewusst in Kauf genommen, dass dieses Arbeitsgebiet mangels verfügbarer qualifizierter Gutachter und zureichender Ressourcen über kurz oder lang kollabiert. 

 

Sonstiges, Verbandspolitik... 

Briefwechsel BNV - Verkehrsfit.de

Am 17.09.2015 schrieb Verkehrsfit.de zum Aufruf - resp. "Hilferuf" - des BNV "Not in der Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen"

Werter Kollege,
ich bedanke mich für Ihren berufsständischen Aufruf. Sie dürfen mich aber ohne Skrupel aus Ihrem Verteiler nehmen. Wie Sie wissen, sehe ich in der Existenz eines "Bundesverbands Niedergelassener Verkehrspsychologen e.V." lediglich eine Schwächung der Interessen der Verkehrspsychologen. Aussagen wie diese "Wir machen sie [die Berufspolitik] gerne selber, wir freuen uns aber auch, wenn andere sie machen" sprechen für sich. Das Resultat ist ein zerrissenes Bild der Verkehrspsychologie in der Öffentlichkeit. Das Gegenteil wird gebraucht. 

Berufspolitik konkurrierend zum Berufsverband und gegen ihn zu betreiben, halte ich für extrem kontraproduktiv. Kritik mag berechtigt sein, aber sie sollte von innen geäußert werden. Lösen Sie den BNV auf, und betreiben Sie ernsthafte Berufspolitik im Berufsverband, statt weinerlicher Polemik. Damit stärken Sie die Interessen unseres Berufsstandes.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Psych. Adalbert Allhoff-Cramer
_______________
Website: http://www.verkehrsfit.de

Telefon: +49 174 215 4757

"Hilferuf" des BNV (17.09.2015)

Am 16.09.2015 20:00 schrieb Geschäftsführer BNV: Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Sie erhalten diese Mail, weil wir Sie - hoffentlich zu Recht - für eine Niedergelassene Verkehrspsychologin oder einen Niedergelassenen Verkehrspsychologen halten. 

Wir wünschen uns eine tatkräftige und kluge Berufspolitik. Wir machen sie gerne selber, wir freuen uns aber auch, wenn andere sie machen. 

Gestatten Sie uns bitte auch einen Hilferuf, wo jetzt etwas sehr schief zu laufen scheint.

Der Vorstand der "Sektion Verkehrspsychologie" besteht seit den letzten Wahlen nur aus drei Personen.

* B. L. ist Gutachter und vertritt diesen Standpunkt engagiert.

* R. B. ist in erster Linie Professor und anscheinend nur zu trivialen Anteilen Verkehrspsychologe, ist aber im Vorstand für die Niedergelassenen zuständig.

* P. K. verdient sein Geld jetzt beim minderqualifizierten "Fachberater Kraftfahreignung" in der "Fachberatung". Jener gibt Erfolgsgarantien und warnt "Achtung...es ist leider oftmals zu beobachten, daß Verkehrspsychologen Ihre MPU­ Situation ausnutzen, ein "schlechtes Gewissen" einreden und dann Empfehlungen aussprechen, die finanziell ausufern. (Stundenpreise, 45 Minuten, über 80 EUR ­- 120 EUR). Eine Garantie, insbesondere für eine positive MPU, ist damit nicht gewährleistet. Wir bringen Sie da durch, garantiert!"

So sehr wir die drei persönlich schätzen - Niedergelassenenpolitik und fachliches Engagement für Niedergelassene erwarten wir von ihnen wenig.

Für Niedergelassene im BDP ist es unseres Erachtens jetzt an der Zeit, sich entweder selber im Sektionsvorstand zu engagieren (bessere Variante) oder einen Austritt zu erwägen, um das Defizitäre nicht noch durch Mitgliedschaft zu legitimieren und zu finanzieren (Verzweiflungsvariante).

Austritt aus dem BDP ist bis Ende September mit Wirkung zum Jahresende möglich. Er muss schriftlich gegenüber der Bundesgeschäftsstelle erklärt werden.

Belege finden Sie in den Anlagen.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Rüdiger Born

 

Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen e.V.
Geschäftsführer: Dipl.-Psych. Rüdiger Born Groten Hoff 1, 22359 Hamburg, Tel.: 040-27873810, Fax: 040-60950398 Internet: www.bnv.de [1], E-Mail: info@bnv.de 

Neufassung der "Selbstverständniserklärung" des BNV (20.10.2015)

Werter Kollege Born, 
hier meine Stellungnahme zum neuen Entwurf:

Es fehlt ein Änderungsreport. 

Eine Begründung für die Aktualisierung fehlt ebenso wie eine Begründung für ihren Bedarf.
Die bisherige Erklärung ist nicht auffindbar.
Weiter:
(a) Position zu Ethischen Richtlinien von BDP und EFPA ist nicht geklärt.
(b) Es wird keine Brücke zur Diagnostik geschlagen. Somit wird die absurde Spaltung weiter vertieft.
(c) Es gibt kein klares Bekenntnis zu wirksamer Qualitätssicherung (3rd Party).
(d) Es gibt keine klare Abgrenzung zu heilkundlicher Tätigkeit.
(e) Einordnung in das deutsche Verwaltungssystem/-recht bleibt ungeklärt.
(f) Der Sprachstil erreicht die Zielgruppen nicht. Typischer Psychotalk, freundlich gesagt.
Merkwürdig, wenn der Begriff MPU hier überhaupt nicht auftaucht. Ohne MPU keine verkehrspsy. Rehabilitation - bis auf Weiteres...
Ich finde mich in dieser Erklärung nicht wieder. Notwendig wären ganz andere Erklärungen und Abgrenzungen - aus meiner Sicht. 
Politisch ist die Erklärung nutzlos, vielleicht sogar kontraproduktiv.
Mit freundlichem Gruß 
Adalbert Allhoff-Cramer

 

_______

 

Selbstverständniserklärung
der in der Rehabilitation tätigen Verkehrspsychologen
(1) Wir sehen unsere Klienten als Persönlichkeiten, die für ihre Handlungen verantwortlich sind und selbst für deren Konsequenzen einstehen.

 - Trivial. Leitet sich aus Art 2(1) GG und dem Rechtssystem ab. Merkwürdig, wenn Psychologen dies hervorheben.

(2) Wir verstehen Wünsche, sich durch Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen Vorteile in behördlichen Verfahren erarbeiten zu wollen, als eine Anfangsmotivation, sich einzulassen auf oft tiefgreifende Veränderungsprozesse bzgl. persönlicher Haltungen und bzgl. des persönlichen Verhaltens. Echte Eignung zu erwerben ist der Königsweg zum günstigen MPU-Ergebnis und zum dauerhaften Erhalt der Fahrerlaubnis.

- Wieso Königsweg? Welche anderen Wege soll es geben? Wozu dieses empathische Verständnis für fassadäre Motivationen? Warum kein klares Bekenntnis zu prognostisch tragfähiger Veränderung?

(3) Wir sind überzeugt, dass die nachhaltigen Interessen unserer Klienten hinsichtlich der erforderlichen Veränderungen mit den Interessen der Allgemeinheit übereinstimmen. Auf dieser Grundlage und auf der Basis einer sorgfältigen prozessorientierten Einzelfalldiagnostik erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Klienten die notwendigen Schritte zur Realisierung der angestrebten Veränderungen.

- Nachhaltige Interessen? Was ist das denn? Was, wenn sie nicht übereinstimmen? Auftragsbeziehung bleibt völlig ungeklärt. Ebenso Einbindung verkehrspsychologischer Reha in das Verwaltungshandeln.

(4) Ziel der rehabilitativen Maßnahmen ist es, beim Klienten ein nachhaltig ausreichend regelkonformes, möglichst unfallfreies und sozial verträgliches Verhalten zu erreichen, mit dem er selber identifiziert und zufrieden ist.

- Wie bitte? Verstehe kein Wort. Was, wenn er nicht zufrieden ist?

(5) Grundlage unserer Arbeit ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom oder Master), durch das wir über breit angelegte Kenntnisse über das menschliche Wahrnehmen, Erinnern, Empfinden, Wollen, Denken, Lernen und Verhalten verfügen. Auf dieser Basis ist eine effiziente und individuell angepasste Rehabilitation zu verwirklichen.

- Dies sollte zu dem Thema genügen: https://www.bdp-verband.de/beruf/index.shtml

(6) Hinzu kommen verkehrspsychologische Qualifikationen, die unverzichtbar sind, um das Wahrnehmen, Fühlen, Denken und Verhalten/Interagieren in konkreten Verkehrssituationen verstehen und - auch in Hinblick auf die im Fachgebiet bestehenden diagnostischen Standards - bearbeiten zu können.

- Welche? Wie erworben? Welche Verbindlichkeit?

(7) Die Auffälligkeiten unserer Klienten werden von automatisierten Verhaltensweisen und oft von unbewussten Motiven und Einstellungen bestimmt. Diese gilt es, insbesondere in der Rehabilitation, ins Bewusstsein zu heben und dadurch der Überprüfung und Veränderung zugänglich zu machen. Hierfür bedarf es einer therapeutischen Qualifikation.

- Was soll denn damit ausgedrückt werden?

(8) Auf Basis dieser Expertise (Punkte 5-7) sind wir in der Wahl unserer Arbeitsmethoden und -techniken frei.

- ???

(9) Um unseren hohen und aktuellen Qualitätsstandard zu gewährleisten, (a) bilden wir uns im Bereich der Psychologie und in den an unser Tätigkeitsfeld angrenzenden Fachgebieten regelmäßig fort. Wir nehmen regelmäßig an Supervision oder Intervision teil.
(b) erarbeiten und erhalten wir uns Kompetenzen in benachbarten Disziplinen, um deren Erfordernisse in unserer Arbeit berücksichtigen zu können und um eine reibungsarme Kommunikation mit Rechtsanwälten, Ärzten, Verwaltungsbehörden, Gerichten und Begutachtungsstellen für Fahreignung zu ermöglichen.
(10) Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört der Schutz der uns anvertrauten Informationen unserer Klienten. Schweigepflicht und Datenschutz, insbes. auch in Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung, sind uns selbstverständlich. Die Herausgabe von personenbezogenen Daten und die Nutzung elektronischer Datenübertragung erfolgt nur im Einverständnis mit dem jeweiligen Klienten und auf der Basis gesetzlicher Regelungen.

- Verweis auf §203 StGB fehlt. Würde völlig genügen.

 

Am 19.10.2015 13:37 schrieb Geschäftsführer BNV:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 
im Jahr 1998 veröffentlichten die „Klinischen Verkehrspsychologen“ der
Sektion Verkehrspsychologie des BDP eine „Selbstverständnis-Erklärung
- Berufspolitische und berufsethische Grundsätze der Klinischen Verkehrspsychologie“.
Ebenfalls in 1998 gründete sich der Bundesverband Niedergelassener
Verkehrspsychologen (BNV) und bezieht sich bis heute in seiner Satzung
auf die „Selbstverständnis-Erklärung“ (SVE).
Jetzt legt der BNV-Vorstand einen Entwurf einer Neufassung einer
Selbstverständnis-Erklärung vor, in der sich die Verbandsmitglieder,
aber alle „in der Rehabilitation tätigen
wiederfinden sollen.
Sie erhalten den Entwurf beigefügt als Word-Dokument, damit Sie
und Änderungen anbringen können (bitte möglichst mit
verfolgen"). Bitte prüfen Sie und kritisieren Sie
Machen Sie Vorschläge, damit der Text auch Ihrer Sicht
werden kann. Oder äußern Sie Ihr Einverständnis, damit wir
sehen, dass für Sie bereits jetzt alles gut oder zumindest okay ist.
Ihre Antwort erbitten wir bis zum 15. November.
Wir werden bei Bedarf mehrmals überarbeiten und Revisionen verteilen.
Wir zielen darauf, im April 2016 eine ausgereifte Fassung zu haben.
Zum Kongress des BNV in Kassel, am 15. und 16. April 2016, sind Sie
herzlich eingeladen.

 

Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Born